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   BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72   

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https://dejure.org/1974,1583
BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72 (https://dejure.org/1974,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1974 - V C 32.72 (https://dejure.org/1974,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1974 - V C 32.72 (https://dejure.org/1974,1583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmmung über Zugrundelegung des erhöhten Wertes der Abfindung bei der Verbesserung von Teilen des Flurbereinigungsgebiets als verwaltungsinterner Akt der Flurbereinigungsbehörde gegenüber dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft - Gebot größtmöglicher Beschleunigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60

    Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbaren Schätzwertfeststellungen (§ 32, § 141 FlurbG), auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan sich aufbaut, nicht mehr erhoben werden (Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - [RdL 1961, 324]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG IV B 53.65 -).

    Im Rahmen der Anfechtung des Flurbereinigungsplans kann deshalb ein Teilnehmer die unanfechtbar gewordene Feststellung der Schätzwerte nur mit der Begründung anfechten, sie sei nichtig (BVerwG, Beschluß vom 10. August 1961, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Flurbereinigung unter dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens steht (vgl. u.a. Urteile vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 - [RdL 1966, 27] und vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 -)und daß auch dort, wo der Landesgesetzgeber von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde auf die Teilnehmergemeinschaft zu übertragen, keine sinnwidrige Zerreißung des Verfahrensablaufs durch Schaffung verfahrensmäßiger Erschwernisse erfolgen darf (Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 172.59 - [RdL 1960, 274]).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 19.65

    Fehlende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zur Genehmigung einer Anlage wegen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beeinträchtigt die Verletzung von Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts allenfalls die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 [BVerwGE 24, 23 [32]]; Urteil vom 10. April 1968 [BVerwGE 29, 282]); sie macht ihn damit anfechtbar aber nicht nichtig.
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 227.65
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen beeinträchtigt die Verletzung von Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts allenfalls die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts (BVerwG, Urteil vom 29. März 1966 [BVerwGE 24, 23 [32]]; Urteil vom 10. April 1968 [BVerwGE 29, 282]); sie macht ihn damit anfechtbar aber nicht nichtig.
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Ist eine den vorausgehenden Verfahrensabschnitt beendende Behördenentscheidung wirkungslos, so entbehren die weiteren Maßnahmen der rechtlichen Grundlage (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 93.56 - [RdL 1959, 26]).
  • BVerwG, 13.06.1960 - I C 172.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Flurbereinigung unter dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens steht (vgl. u.a. Urteile vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 - [RdL 1966, 27] und vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 -)und daß auch dort, wo der Landesgesetzgeber von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde auf die Teilnehmergemeinschaft zu übertragen, keine sinnwidrige Zerreißung des Verfahrensablaufs durch Schaffung verfahrensmäßiger Erschwernisse erfolgen darf (Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 172.59 - [RdL 1960, 274]).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 22.65

    Zuteilung einer Hopfenfläche - Anforderungen an die Zuteilung einer Hopfenanlage

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Flurbereinigung unter dem Gebot größtmöglicher Beschleunigung des Verfahrens steht (vgl. u.a. Urteile vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 22.65 - [RdL 1966, 27] und vom 15. März 1973 - BVerwG V C 8.72 -)und daß auch dort, wo der Landesgesetzgeber von der ihm eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde auf die Teilnehmergemeinschaft zu übertragen, keine sinnwidrige Zerreißung des Verfahrensablaufs durch Schaffung verfahrensmäßiger Erschwernisse erfolgen darf (Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 172.59 - [RdL 1960, 274]).
  • BVerwG, 31.08.1965 - IV B 53.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72
    Im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbaren Schätzwertfeststellungen (§ 32, § 141 FlurbG), auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan sich aufbaut, nicht mehr erhoben werden (Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - [RdL 1961, 324]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG IV B 53.65 -).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Dies hindert allerdings den Teilnehmer nicht, bei der Anfechtung der Abfindung die Nichtigkeit der Schätzung geltend zu machen oder einen Sachverhalt vorzutragen, der es rechtfertigt, Beanstandungen der Schätzwertfeststellung nach § 134 Abs. 2 FlurbG nachträglich zuzulassen (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61]; Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem

    Das hindert allerdings den Teilnehmer nicht, bei der Anfechtung der Abfindung einen Sachverhalt vorzutragen, der es rechtfertigt, Beanstandungen der Schätzung nach § 134 Abs. 2 FlurbG nachträglich zuzulassen (BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - BVerwG I B 141.61]; Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Im Verfahren gegen den Flurbereinigungs- oder Zusammenlegungsplan können aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbaren Schätzwertfeststellungen (§ 32, § 141 FlurbG), auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan aufbaut, nicht mehr erhoben werden (Beschluß vom 10.8.1961 - BVerwG I CB 133.60 (RdL 1961, 324); Urteil vom 7.2.1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 04.02.1987 - 5 B 4.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Abgesehen davon, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß Einwendungen gegen die nach den §§ 27 ff. FlurbG festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens zu erheben sind und daß, wenn dies nicht geschieht, im nachfolgenden Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan nur mehr die Nichtigkeit der Wertfeststellung geltend gemacht oder vorgetragen werden kann, es liege ein Sachverhalt vor, der es rechtfertige, daß die Einwendungen gegen die Wertermittlung nachträglich - gegebenenfalls auch erst durch das Flurbereinigungsgericht - zugelassen würden (Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG 1 CB 133.60 - ; BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]; Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 5 C 32.72 - <RdL 1974, 264/265> und 28. März 1974 - BVerwG 5 C 33.72 - <RdL 1974, 214/215>; BVerwGE 47, 96 [BVerwG 15.10.1974 - V C 56/73]).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 5 B 14.90

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, daß im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbare Wertermittlung, auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan aufbaut (§ 44 Abs. 1 Satz 2 FlurbG), grundsätzlich nicht mehr erhoben werden können und der Teilnehmer darauf beschränkt ist, bei der Anfechtung der Abfindung die Nichtigkeit der Wertermittlung geltend zu machen oder einen Sachverhalt vorzutragen, der es rechtfertigt, Beanstandungen der Wertermittlung nach § 134 Abs. 2 FlurbG nachträglich zuzulassen (vgl. BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]; 47, 96 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72]sowie Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 5 C 32.72 - ).
  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 33.72

    Neuverteilung von Flurstücken - Bemessung des Wertes von Grundstücken

    Im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbaren Schätzwertfeststellungen (§§ 32, 141 FlurbG), auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan sich aufbaut, nicht mehr erhoben werden (Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - [RdL 1961, 324]; Beschluß vom 12. Februar 1963 [BVerwGE 15, 271]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG IV B 53.65 - und Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 20.03.1974 - V C 34.72

    Erlass eines Verwaltungsaktes - Wirksamkeit von Festsetzungen in einem

    Im Verfahren gegen den Flurbereinigungsplan können deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbaren Schätzwertfeststellungen (§§ 32, 141 FlurbG), auf deren Ergebnissen der Flurbereinigungsplan sich aufbaut, nicht mehr erhoben werden (Beschluß vom 10. August 1961 - BVerwG I CB 133.60 - [RdL 1961, 324]; Beschluß vom 12. Februar 1963 [BVerwGE 15, 271]; Beschluß vom 31. August 1965 - BVerwG IV B 53.65 - und Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 -).
  • BVerwG, 24.01.1975 - V B 42.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In dem den Flurbereinigungsplan betreffenden Verfahren können aber Einwendungen gegen die mit den Rechtsbehelfen des Bewertungsverfahrens gesondert anfechtbare Schätzwertfeststellung (§§ 32 und 141 FlurbG) regelmäßig nicht mehr erhoben werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, so Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG V C 32.72 - [RdL 1974, 264] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2000 - 15 K 3665/96

    Abfindung; Bauerwartungsland; Flurbereinigung; Gleichheitssatz; Ortsnähe;

    Maßgebend für die Landabfindungen sind die nach den §§ 27 bis 33 FlurbG ermittelten Werte der betroffenen Grundstücke, die der Abfindung nach der Unanfechtbarkeit der öffentlich bekannt gemachten, gesondert anfechtbaren Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ohne weiteres zu Grunde zu legen sind, soweit nicht Wertveränderungen im Wege der Nachsicht (§ 134 FlurbG) nachträglich Rechnung getragen werden muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.1992 - BVerwG 11 C 3.92 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72 S. 134 = RdL 1993 S. 98; Urt. v. 7.2.1974 - BVerwG V C 32.72 - Buchholz 424.01 § 44 Nr. 25).
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